ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF UND DIE LIEFERUNG VON WAREN
Vertragsabschluss und AuftragsannahmeAlle unsere Lieferungen erfolgen zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedarf zu ihrer Geltung unserer schriftlichen Zustimmung und gilt nur für den Einzelfall. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten sowohl für schriftlich abgeschlossene Verträge als auch für schriftlich erteilte und bestätigte Beschaffungsaufträge.
Aufträge werden schriftlich, per E-Mail oder Fax, in Form von Realmet MCC Innovation Group übermittelt und vom Auftraggeber oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet. Als Auftragsbestätigung gilt eine Vorauszahlung des Kunden. Realmet MCC Innovation Group bestätigt den Auftrag schriftlich und setzt eine Frist. Der Auftraggeber zahlt für die reservierte Produktion einen Vorschuss wie folgt:
- bei Vorbehaltsfertigung bis 6 Wochen: 30 % (dreißig Prozent) des Gesamtwarenwertes ohne Mehrwertsteuer
- bei Vorbehaltsfertigung bis 12 Wochen: 20 % (zwanzig Prozent) des Gesamtwarenwertes ohne Mehrwertsteuer
- bei Vorbehaltsfertigung über 16 Wochen: 10 % (zehn Prozent) des Gesamtwarenwertes ohne Mehrwertsteuer
Preise und Zahlungsmethoden
Der Preis der Waren ist der im Vertrag, im Anhang zum Vertrag oder in der Bestellung schriftlich vereinbarte Preis.
Der Preis beinhaltet keine Mehrwertsteuer auf die Waren. Sie wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Preis beinhaltet die Kosten für das Verladen der Waren, wenn ihre Lieferung in den Lagern der Realmet MCC Innovation Group erfolgt, und die Kosten für Transport, Entladung und etwaige außergewöhnliche Kosten werden mit dem Kunden vereinbart und separat berechnet.
Der Preis wird vom Kunden vor Lieferung und Erhalt der Ware vollständig bezahlt, außer in Fällen, in denen Zahlungsaufschub vereinbart wurde. Die Realmet MCC Innovation Group kann eine Proforma-Rechnung mit Angabe des Preises und der Zahlungsweise ausstellen.
Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen nach unserer Wahl sind wir berechtigt: 1) Verzugszinsen in Höhe von 8 / acht / Prozent auf die BIR der BNB zu berechnen und die Kosten der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung sowie Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen oder 2) den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens jedoch 25 % des Verkaufspreises, zu fordern bzw. als Vertragsstrafe einzubehalten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe schränkt unser Recht nicht ein, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden zu verlangen. Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
Beanstandungen sind kein Grund zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.
Falls die Preise der Waren in ausländischer Währung vereinbart werden, erfolgt die Rechnungsstellung gemäß der Festsetzung der bulgarischen Nationalbank für die jeweilige Währung am Tag der Lieferung der Waren.
Lieferung von Waren
Realmet MCC Innovation Group teilt dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich seine Lieferbereitschaft mit.
Die Waren werden an den Kunden ab dem Produktionsstandort der Realmet MCC Innovation Group in Kyustendil, 2500 Bulgarien, oder gemäß anderen im konkreten Auftrag vereinbarten Bedingungen geliefert.
Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Bestätigung (der Bestellung) und der Vorauszahlung bis zum Tag der Auslieferung ab Werk. Wird die Versandbereitschaft rechtzeitig mündlich, per E-Mail oder Telefax mitgeteilt, gilt dies als Einhaltung der Lieferfrist.
Die Lieferung der Ware aus dem konkreten Auftrag erfolgt mit einem von den Parteien unterschriebenen Übergabeprotokoll nach Muster.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden, an eine von ihm beauftragte Person oder an einen Frachtführer (Spediteur) auf den Kunden über.
Die Verladung in den Lagern der Realmet MCC Innovation Group erfolgt durch und auf Kosten der Realmet MCC Innovation Group. Verzögert sich der Kunde mit der Annahme der Ware um mehr als 100 (einhundert) Tage nach dem vereinbarten Annahmetermin, so gilt der Vertrag als durch sein Verschulden aufgelöst. In diesem Fall hat Realmet MCC Innovation Group das Recht, den für die reservierte Produktion gezahlten Vorschuss einzubehalten.
Eigentums- und Gefahrenübergang
Das Eigentum an den Waren geht bei Lieferung und vollständiger Bezahlung gemäß den Vertragsbedingungen, der Anlage zum Vertrag, der Bestellung, dem Abnahme-Übergabeprotokoll oder der ausgestellten Rechnung über.Realmet hat das Recht, aber nicht die Pflicht, eine sofortige Rückgabe der Waren, deren Preis nicht bezahlt wurde, vom Kunden zu erhalten, um gegen sie im Rahmen eines Vertrags, einer Vertragsanlage oder einer Bestellung vorzugehen, um Maßnahmen zu ergreifen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen. Durch die Unterzeichnung dieser AGB erteilt der Kunde Realmet seine Zustimmung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Besitz der Waren zu erlangen. Im Falle der Rückgabe der Waren kann Realmet die vom Kunden zu leistenden Zahlungen um den Wert der Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe entsprechend dem Zustand, in dem sie sich befinden, kürzen.
Reklamationen und Garantien
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel, Unvollständigkeit und sonstige Unstimmigkeiten mit dem Vertrag, der Vertragsanlage oder der Bestellung zu untersuchen und anschließend das Abnahmeprotokoll bzw. die Rechnung zu unterzeichnen. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel, Unvollständigkeit und anderer Abweichungen können innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Lieferung der Ware geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum des Übergabeprotokolls. Die Garantie umfasst den kostenlosen Ausbau, Austausch und Einbau defekter Komponenten, die während der Garantiezeit aufgetreten sind.
Realmet erkennt die Garantie in folgenden Fällen nicht an:
- konstruktive und sonstige vorgenommene Änderungen;
- Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal;
- unrichtige Installation der Ware an den Fahrzeugen und Anhängern;
- Nutzung und Betrieb durch nicht fachkundige Arbeiter und Angestellte;
- unrichtige Installation und Inbetriebnahme;
- Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung;
- bei Stößen und Überlastungen;
aufgrund von Naturkatastrophen (Blitzschlag, Überschwemmungen usw.) oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegen, oder höherer Gewalt.
Befreiung von der Vertragserfüllung
Umstände höherer Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Lieferverpflichtung. Veränderungen in der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns, den Kaufvertrag einseitig zu kündigen oder eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In diesem Fall trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung entstehen.
Rückgabe oder Umtausch von Waren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. .
Allgemeine Bestimmungen
Realmet MCC Innovation Group hat das Recht, nach eigenem Ermessen alle ihre Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer solchen Übertragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem mit der Realmet MCC Innovation Group geschlossenen Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der Realmet MCC Innovation Group auf einen Dritten zu übertragen.Sollte sich einer der Artikel des Vertrags oder dieser AGB als ungültig, nicht anwendbar oder nach geltendem Recht als ungültig erweisen, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag oder die AGB ungültig. Der betreffende Artikel wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dem Willen der Parteien sowie in Übereinstimmung mit den Zielen des Vertrags ausgelegt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom einzelnen Eigentümer und Geschäftsführer der REALMET MCC Innovation Group EOOD angenommen und genehmigt und treten am 1. September 2014 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen vom 17. Januar 2022.