Trocknungscontainer können nach DIN 30722, sowie nach allen gängigen europäischen Normen, wie z. B. - französisch und schwedisch, mit den jeweiligen Bezeichnungen NFR 17-108 und SS 3021 gefertigt werden. Geprüft nach DGUV - Regel 114-010 (BGR 186) und verfügen über eine UVV-Aufkleber mit Sicherheitshinweisen.
Trocknungscontainer werden zum Trocknen von Sägemehl, Brennholz, Biomasse, landwirtschaftlichen Produkten und anderem verwendet. Sie eignen sich sowohl für Arbeiten im Innen- als auch im Außenbereich als Teil von Kompostanlagen. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Trocknungszeit des Produkts erheblich zu verkürzen und Fäulnis und Schimmel zu verhindern.
Spezifikationen und zusätzliche Optionen